Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Allgäu-Entrümpelungen GbR (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

    2. Vertragsabschluss und Leistungen

    2.1. Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein schriftliches oder mündliches Angebot des Auftragnehmers nach vorheriger Besichtigung des Objekts.
    2.2. Der Auftragnehmer bietet Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen und Entsorgungen an. Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
    2.3. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

    3. Preise und Wertanrechnung

    3.1. Alle vereinbarten Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Festpreise. Sie umfassen alle anfallenden Arbeits-, Transport- und Entsorgungskosten.
    3.2. Werden verwertbare Gegenstände (Möbel, Antiquitäten etc.) bei der Besichtigung festgestellt, kann der Auftragnehmer eine Wertanrechnung anbieten. Diese reduziert den Festpreis entsprechend.
    3.3. Nachforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragsumfang wird nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber erweitert oder es stellen sich unvorhersehbare, erhebliche Erschwernisse (z.B. versteckte Gefahrenstoffe) heraus, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren.

    4. Pflichten des Auftraggebers

    4.1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Objekt zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist.
    4.2. Gegenstände, die nicht entrümpelt werden sollen, müssen vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten deutlich gekennzeichnet oder aus dem Objekt entfernt werden.
    4.3. Für Gegenstände, die versehentlich entsorgt wurden, weil sie nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnet waren, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

    5. Haftung

    5.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Gebäude oder an verbleibenden Gegenständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter.
    5.2. Für die Beschädigung von besonders empfindlichen Gegenständen, die sich in unmittelbarer Nähe des Entrümpelungsbereichs befinden, wird nicht gehaftet, sofern diese nicht vorab entfernt oder gesichert wurden.
    5.3. Etwaige Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abnahme (Übergabe), anzuzeigen.

    6. Abnahme und Zahlung

    6.1. Nach Beendigung der Arbeiten findet eine gemeinsame Begehung und Abnahme durch den Auftraggeber statt. Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
    6.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.
    6.3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Eigentum an gegebenenfalls verkauften oder verrechneten Gegenständen beim Auftragnehmer.

    7. Schlussbestimmungen

    7.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
    7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    7.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers (Bad Wurzach).

    Stand: Juni 2026

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